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01. Dezember 2021

 

Konzertvertrag ja oder nein?

Brauche ich auch bei kleinen Auftritten zwingend einen Konzertvertrag und was muss dieser enthalten?

 

Oft haben mir Künstler/innen erzählt, dass kleinere Konzertveranstalter auf einen Konzertvertrag gerne mal verzichten, da ein solcher angeblich – aufgrund der Größe des Auftritts – „nicht notwendig“ wäre und nur „unnötiger Aufwand“ ist. Außerdem kennt man sich ja vielleicht sogar, vertraut einander, etc.

 

Oftmals erscheint dieser Vorschlag bzw. diese Entscheidung des Konzertveranstalters ganz angenehm – muss man sich zumindest nicht mit langwierigen, oft in schwer-verständlichem Juristendeutsch abgefassten Verträgen herumschlagen.

 

Ein Konzertvertrag stellt jedoch in erster Linie keine mühsame, unnötige Formalität dar, sondern kann und soll für beide Seiten eine Absicherung sein, soll Missverständnissen vorbeugen und vor späteren Überraschungen schützen.

 

Der Konzertvertrag unterliegt in Österreich (und den meisten anderen Ländern auch) keinen Formerfordernissen. Er kann mündlich oder schriftlich erfolgen (auch als E-Mail, auf einer Serviette geschrieben oder in Stein gemeißelt). Der Vertrag kommt bereits zustande, indem sich beide Vertragsparteien (sprich Veranstalter und Musiker/in) über den Inhalt einig sind und dies kundtun.

 

Der mündliche Vertrag hat jedoch den großen Nachteil, dass er nicht beweistauglich ist (außer es sind andere Personen anwesend, die später als Zeugen zu Verfügung stehen). Die Schriftform ist daher auf jeden Fall vorzuziehen.

Was viele jedoch nicht bedenken ist, dass schon eine E-Mail, in der die Fakten für den Auftritt festgehalten werden, und dessen Inhalt vom Empfänger bestätigt wird, einen Vertrag darstellt. Gerade wenn der Veranstalter darauf besteht, auf einem schriftlichen (auf Papier verfassten und händisch unterschriebenem) Vertrag zu verzichten, stellt dies daher eine gute Alternative dar.

 

Schickt der Konzertveranstalter also ein E-Mail an den/die Künstler/in in dem sämtliche Details für einen bestimmten Auftritt enthalten sind und fragt, ob der/die Künstler/in dieses Auftrittsangebot annehmen möchte, und antwortet der/die Musiker/in daraufhin mit ja, ist ein gültiger (schriftlicher) Vertrag zustande gekommen. Genauso kann natürlich auch der/die Musiker/in nach der mündlichen Absprache alle besprochenen Fakten in einer E-Mail zusammenfassen und sich diese vom Veranstalter bestätigen lassen.

 

Je kleiner ein Auftritt ist, je geringer die Gage bzw. der Aufwand, desto weniger ist natürlich ein umfassender, mehrseitiger Vertrag notwendig. Es sollte jedoch immer darauf geachtet werden, dass zumindest die wichtigsten Eckpunkte schriftlich festgehalten werden und von der anderen Seite bestätigt werden.

 

Aber was sind nun diese „wichtigen Eckpunkte“? Abgesehen von den Eckdaten zum Auftritt selbst (Ort, Zeit, etc.) und den finanziellen Modalitäten ist die Antwort auf diese Frage nicht einheitlich zu beantworten. Jeder/m Musiker/in sind andere Punkte wichtig (so wird manchen zB wichtig sein, dass er/sie in der Nähe des Auftrittsortes parken kann, da er/sie ein großes Instrument (oder Kleidung) zu tragen hat, anderen wird dies nicht so wichtig erscheinen).

 

Unser Tipp an Musiker/innen: Eine Checkliste schreiben mit sämtlichen Punkten, die einem bei Auftritten verschiedenster Art wichtig sind.

 

Erwähnt werden muss in diesem Zusammenhang auch noch, dass ein besonders kurzer Konzertvertrag nicht unbedingt gut ist (für beide Seiten). Mit dem Konzertvertrag will man im Vorfeld alle Details zu einem Auftritt klären und sich darüber einig werden. Passiert das nicht, erfährt man womöglich kurz vor (oder noch schlimmer nach) dem Auftritt böse Überraschungen (zB der Veranstalter bezahlt zwar die Unterkunft, ist jedoch davon ausgegangen, dass der/die Künstler/in diese selbst bucht. Der/Die Künstler/in ging davon aus, wenn der Veranstalter zahlt, dass er dann auch bucht … Solche Missverständnisse, oft von keiner Seite beabsichtigt, sind nicht selten und können durch einen schriftlichen Konzertvertrag, der sämtliche, für den Auftritt relevanten Punkte klärt, vermieden werden).

 

Je größer und aufwendiger ein Auftritt ist, desto eher sollte natürlich auf einem unterschriebenen Vertrag bestanden werden (der eventuell sogar von einer/m Expert/in geprüft wird), da dieser natürlich mehr Beweiskraft hat, als eine E-Mail.